Jula Henker

Projekt XVIII: 
KI-Manager*in

zu allen Projekten        KI-Leitlinie der EKHN

Projektdefinition:

Die Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt stark zu und verändert zunehmend Arbeitsprozesse, Entscheidungswege und Formen der Zusammenarbeit. Um dieser gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung aktiv zu begegnen, wurde das Projekt „KI‑Manager*in“ in das Digitalisierungsprogramm aufgenommen. Die neue Rolle stärkt die Befähigung der gesamten Organisation – sowohl in Fragen der Governance und Technologie als auch im Bereich Wissenserwerb und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden. Darüber hinaus begleitet das Projekt die Entwicklung konkreter KI‑Anwendungen im kirchlichen Umfeld, um spürbaren Nutzen für die tägliche Arbeit zu schaffen.

Die KI‑Manager*in fungiert als zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um Strategie, Nutzung und Weiterentwicklung von KI innerhalb der EKHN. Sie vernetzt Bereiche, begleitet Pilotprojekte, koordiniert die Governance und sorgt dafür, dass KI‑Lösungen den Menschen dienen und die Organisation stärken. Die Stelle wurde in Kooperation mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg geschaffen.

Projektvision/-ziel:


Mit dem Projekt „KI Manager*in”…
  • wird ein sicherer und verantwortungsvoller Rahmen für die Anwendung von KI in der EKHN geschaffen.
  • werden konkrete Anwendungsfälle in der EKHN identifiziert, geprüft und umgesetzt.
  • Werden Mitarbeitende befähigt, KI sinnvoll und verantwortungsvoll in ihrem Arbeitsalltag einzusetzen. 

 

ProjektphaseStatus
0. Projektstart steht aus
  • erledigt
1. Konzeptionsphase…in Arbeit
2. Technische Umsetzung…ausstehend
3. Erprobungsphase…ausstehend
4. Roll Out…ausstehend
5. Regelbetrieb…ausstehend

Erklärung Projektphasen

In der folgenden Grafik finden sich Informationen zu den jeweiligen Projektphasen. Der Umfang einer Projektphase ist dabei je Projekt höchst individuell.


KI-Leitlinie der EKHN

Ein erster Schritt des Projekts ist geschafft. Sie finden hier die von der Kirchenleitung beschlossene KI-Richtlinie. Sie klärt den Rahmen der grundsätzlichen Anwendung von KI für dienstliche Zwecke in der EKHN und ist damit das Fundament für die Nutzung von KI.

Sie haben bereits konkrete Bedarfe oder Ideen, welche KI-Anwendungen Sie für Ihre Arbeit als Unterstützung benötigen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und wir beraten gemeinsam über Möglichkeiten und die Freigabe von Anwendungen.

FAQs rund um das Thema KI

Die Leitlinie soll Orientierung geben und einen gemeinsamen Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der EKHN schaffen. Sie hilft dabei, Chancen zu nutzen und Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Die Leitlinie richtet sich an haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie weitere Personen, die im Auftrag oder im Zusammenhang mit der EKHN KI dienstlich nutzen wollen.

Nein. Die Leitlinie ergänzt bestehende rechtliche und organisatorische Vorgaben. Datenschutz, DSG-EKD, Informationssicherheit, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte sowie arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Vorgaben gelten weiterhin.

Grundsätzlich, ja. Die EKHN möchte den verantwortungsvollen Einsatz von KI ermöglichen und fördern. Dennoch gilt zunächst: Voraussetzung ist die Nutzung im Rahmen der geltenden Vorgaben und freigegebenen Anwendungen. Die Freigabe von Anwendungen ist ein wichtiger Schritt ab Herbst 2026, um die bedarfsgerechte Nutzung von KI zu ermöglichen.

Aktuell gibt es noch keine freigegebene KI-Anwendung. Zukünftig sollen für den dienstlichen Einsatz freigegebene KI-Anwendungen bereitgestellt beziehungsweise ausgewiesen werden. Diese Anwendungen durchlaufen zuvor die erforderlichen Prüf- und Freigabeprozesse.

Sobald die ersten Anwendungen freigegeben istsind, erfahren Sie das über diese Webseite, das Intranet und den Newsletter EKHN Mitteilungen (Link zur Anmeldung).

Wie bei jeder anderen Software sind die geltenden Datenschutzvorgaben einzuhalten. Ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, hängt von der jeweiligen Anwendung und ihrem Freigabestatus ab. Maßgeblich sind die bestehenden Datenschutzregelungen sowie die Vorgaben der jeweiligen KI-Anwendung.

Die Verantwortung liegt immer bei den Personen, die die Inhalte verwenden oder veröffentlichen. Ergebnisse von KI-Anwendungen müssen immer auf ihre Richtigkeit, Plausibilität und rechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Die Leitlinie sieht eine Basisschulung als Voraussetzung für die dienstliche Nutzung von KI vor. Das schreibt die EU allen Arbeitgebern im Kontext der KI-Nutzung vor (EU AI Act). Informationen zu Umfang und Links zur Durchführung werden auf dieser Seite bereitgestellt, sobald verfügbar.

Der EU AI Act ist die europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz. Sie schafft einen rechtlichen Rahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen in Europa.

Jede Organisation, die KI einsetzt, ist verpflichtet die Maßnahmen des EU AI Acts umzusetzen. So müssen wir in der EKHN diese rechtlichen Anforderungen berücksichtigen.

Für die Nutzer*innen von KI besonders relevant ist die Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht, die bei Inhalten eine Kennzeichnung vorsieht. Dies betrifft besonders Texte, die ohne Prüfung der Richtigkeit als Information an die Allgemeinheit veröffentlicht werden und Bilder oder Videos, die den Anschein geben, dass die dargestellte Situation oder Person, real existieren könnte.



Kontakt:

Judith Armbruster